Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sicherheitshinweise
für die Floßfahrten auf der Wilden Rodach
(in der Fassung vom 24.01.2011)
|
|
1.)
|
Vertragsschluss |
| Die Anmeldung des/der Teilnehmer
hat in Textform gegenüber dem Fremdenverkehrsamt Wallenfels,
Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels postalisch, per Telefax (09262)
945-20) oder per E-Mail: touristinformation@wallenfels.de,
zu erfolgen. In der Anmeldung sind die Zahl der Teilnehmer sowie
deren jeweilige Vor- und Zunamen anzugeben. Die Anmeldung erfolgt
durch den Anmeldenden für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung
durch die Stadt Wallenfels zustande. |
|
2.)
|
Bezahlung |
| Der in der Anmeldebestätigung
angegebene Gesamtbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach erhalt
der Bestätigung, spätestens zwei Wochen vor dem gebuchten
Floßtermin auf das in der Anmeldebestätigung angegebene
Konto der Stadt Wallenfels eingehend zu überweisen. Bei
nicht fristgerechter Zahlung ist die Stadt Wallenfels berechtigt,
den Vertrag nach vorheriger Mahnung zu kündigen. |
|
3.)
|
Ersatzteilnahme
und Rücktritt durch den Teilnehmer |
|
a) Der Teilnehmer kann sich bei persönlicher Verhinderung
an der Floßfahrt durch einen Dritten ersetzen lassen
oder von der gebuchten Floßfahrt zurücktreten.
Die Erklärung des Rücktritts ist in Textform gegenüber
der Stadt Wallenfels zu erklären.
b) Im Falle des Rücktritts verpflichtet sich der Teilnehmer,
der Stadt Wallenfels eine pauschale Stornogebühr zu erstatten
in Höhe von
- 10 % des Gesamtbetrags bei Rücktritt 28 bis 22 Tage
vor dem Floßtermin,
- 20 % des Gesamtbetrags 21 bis 8 Tage vor dem Floßtermin,
- 60 % des Gesamtbetrags 7 bis 3 Tage vor dem Floßtermin
und
- 100 % des Gesamtbetrags ab zwei Tage vor dem Floßtermin
oder Nichtantritt des Teilnehmers.
c) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der Stadt
Wallenfels kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden
niedriger als die geforderte Stornogebühr ist.
|
|
4.)
|
Leistungs-
und Preisänderungen |
| Die Stadt Wallenfels behält
sich Programm-, Termin- und Preisänderungen für die
jeweilige Floßsaison bis zum 31.01. eines jeden Jahres
vor. Teilnehmer, die sich bereits vor diesem Termin angemeldet
haben, werden von der Stadt Wallenfels entsprechend unterrichtet. |
|
5.)
|
Ausfall
der Floßfahrt |
| Sollte die Floßfahrt
infolge höherer Gewalt, etwa Unwetter, Hochwasser, Niedrigwasser
oder eines sonst von der Stadt Wallenfels nicht zu vertretenden
unvorhersehbaren Ereignisses nicht stattfinden können,
ist die Stadt Wallenfels zum Rücktritt berechtigt. Die
Stadt Wallenfels wird den/die Teilnehmer unverzüglich vom
Ausfall der Floßfahrt informieren. Bereits bezahlte Teilnahmeentgelte
erstattet die Stadt Wallenfels unverzüglich rück.
Eine darüber hinausgehende Entschädigung, etwa für
Anreisekosten, ist ausgeschlossen. |
|
6.)
|
Sicherheitshinweise |
a) Der Teilnehmer verpflichtet
sich, den Anweisungen des Floßpersonals vor und während
der Floßfahrt Folge zu leisten.
b) Beim Betreten, dem Aufenthalt und dem Verlassen der Floße
besteht auf den feuchten Baumstämmen Rutschgefahr. Es ist
entsprechend rutschhemmend besohltes Schuhwerk zu tragen.
c) Aus Sicherheitsgründen ist während der gesamten
Floßfahrt die Sitzposition auf dem Sitzbalken des Floßes
einzuhalten. Dies gilt insbesondere beim Unterfahren von Brücken
und dem Hinabfahren von Stauwehren. Beim Unterfahren der ersten
Brücke ist es erforderlich, den Oberkörper in sitzender
Haltung nach vorne oder zur Seite zu beugen, um nicht mit der
Brückenunterseite zu kollidieren.
d) Teilnehmern, die nicht schwimmen können oder die Beeinträchtigungen
in Bezug auf ihre körperliche Verfassung unterliegen, die
vor allem unter Nacken- oder Rückenschmerzen, Epilepsie
oder Muskelkrankheiten leiden, schwanger sind, Herzprobleme
haben oder hatten, kurzatmig sind oder unter Einfluss von Medikamenten,
Drogen oder Alkohol stehen, ist die Teilnahme an der Floßfahrt
nicht gestattet. |
|
7.)
|
Haftungsausschluß |
a) Die Teilnahme an der Floßfahrt
erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Dem Teilnehmer
ist bekannt, dass er und seine Kleidung während der Flossfahrt
nass werden können. Das Tragen von Brillen, Kontaktlinsen,
Uhren, Schmuck usw. sowie das Mitführen von Fotoapparaten,
Videokameras, Mobilfunktelefonen und sonstigen Wertsachen während
der Floßfahrt erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
b) Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden,
dass Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Wallenfels,
ihrer Bediensteten, Mitarbeiter oder Beauftragter, gleich aus
welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sind. Ausgenommen ist der
Fall, dass die Stadt Wallenfels, ihr gesetzlicher Vertreter
oder Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt hat oder wegen der Stadt Wallenfels zurechenbarer
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
zwingend haftet. |
|
8.)
|
Foto-
und Videoaufnahmen |
| Während der Floßfahrt
werden zu Werbezwecken Foto- und Videoaufnahmen angefertigt.
Mit der Anmeldung und Teilnahme an der Floßfahrt erteilen
die Teilnehmer ihre Einwilligung, dass die während der
Floßfahrt sowie im Start- und Zielbereich gemachten Foto-
und Videoaufnahmen durch den Veranstalter oder vom Veranstalter
autorisierte Dritte für Werbezwecke in Form von Printmedien,
Bild- und Tonträgern sowie Internetwerbung kostenfrei verwendet
werden dürfen. |
|
9.)
|
Anwendbares
Recht und Gerichtsstand |
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Kronach. |
|
|