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| Reisepaß |
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1.
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Ausstellung eines
Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr
vollendet haben. (Gültigkeit: 10 Jahre) |
59,00 €
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2.
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Ausstellung eines Reisepasses
an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben. (Gültigkeit: 6 Jahre) |
37,50 €
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3.
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Ausstellung eines Express-Reisepasses an Personen,
die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit:
10 Jahre) |
91,00 €
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4.
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Ausstellung eines Express-Reisepasses an Personen,
die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben (Gültigkeit: 6 Jahre) |
69,50 €
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5.
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Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren
Reisepasses |
26,00 €
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6.
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Ausstellung eines neuen maschinenlesbaren Kinderpasses
Der Kinderreisepass ist 6 Jahre
gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung
des 12. Lebensjahres. |
13,00 €
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Die Reisepässe (Ziff. 1. und 2.) werden von
der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Von der
Antragstellung bis zur Auslieferung des Passes muß
deshalb ein Zeitraum von 4 - 6 Wochen einkalkuliert
werden. Die Express-Reisepässe (Ziff. 3. und
4.) werden ebenfalls von der Bundesdruckerei ausgestellt,
sie sind allerdings innerhalb von 72 Stunden an
Werktagen lieferbar.
Vorläufige Reisepässe und Kinderpässe
können von der Stadtverwaltung sofort ausgestellt
werden.
Was ist bei der Antragstellung
zu beachten ?
- persönliches Erscheinen
ist erforderlich, da eine Unterschrift zu leisten
ist.
- ein aktuelles Paßbild
muß mitgebracht werden.
- das Passbild muss biometrietauglich
sein !
- Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung der
Eltern bzw.
Sorgeberechtigten |
| Personalausweise |
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1.
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Ausstellung eines
Personalausweises bis zum 24. Lebensjahr
Gültigkeit: 6 Jahre |
22,80 €
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2.
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Ausstellung eines Personalausweises
ab dem 24. Lebensjahr
Gültigkeit: 10 Jahre |
28,80 €
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3.
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Ausstellung eines vorläufigen
Personalausweises |
10,00 €
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erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
bei der Ausgabe oder
bei Vollendung des 16. Lebensjahres |
gebührenfrei |
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-
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Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion |
6,00 €
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-
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Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei |
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-
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Ändern der PIN im Passamt (z.B. PIN vergessen) |
6,00 €
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-
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Ändern der Anschrift bei Umzügen |
gebührenfrei |
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-
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Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall |
gebührenfrei |
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Entsperren der Online-Ausweisfunktion |
6,00 €
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-
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Kosten für das Aufbringen eines elektronischen
Signaturzertifikats |
Festlegung durch den Anbieter |
Die Personalausweise (Ziff. 1. und 2.) werden von
der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.
Von der Antragstellung bis zur Auslieferung des
Ausweises muß deshalb ein Zeitraum von 2 Wochen
einkalkuliert werden.
Vorläufige Personalausweise können
von der Stadtverwaltung sofort ausgestellt werden.
Was ist bei der Antragstellung
zu beachten ?
- Persönliches Erscheinen
ist erforderlich, da mehrere Unterschriften zu leisten
sind.
- Ein aktuelles, biometrietaugliches
Paßbild (3,5 x 4,5 cm) muß mitgebracht
werden
- Vorlage einer Geburts-
bzw. Heiratsurkunde oder des Stammbuches, falls
Sie nicht
in Wallenfels
geboren sind und die Stadt Wallenfels bisher noch
keinen Ausweis für Sie
ausgestellt
hat
- Für Jugendliche unter
16 Jahren ist der Ausweis von den Erziehungsberechtigten
zu beantragen.
Seit 01. November 2010 werden nur noch die neuen
sog. elektronischen Personalausweise beantragt und
ausgehändigt. Informationen hierzu erhalten
Sie unter www.personalausweisportal.de. |
| Fischereischeine |
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| Erteilung
eines |
- Fischereischeins
auf Lebenszeit |
35,00 €
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| - Jugendfischereischeins
(ab 10 Jahre) |
5,00 €
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| Fischereiabgabe |
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| Bezahlung für
5 aufeinanderfolgende Jahre |
40,00 €
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| Bezahlung auf Lebenszeit (Einmalzahlung) |
nach
Lebensalter
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| Jugendfischereischein |
10,00 €
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| Bei der Beantragung
des Fischereischeins ist der Nachweis über
die abgelegte Fischereiprüfung vorzulegen. |
| Kosten
für Amtshandlungen aus dem Meldewesen |
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| Antrag auf Erteilung
eines Führungszeugnisses einer Privatperson |
13,00 €
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| Antrag auf Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister |
13,00 €
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| Auskunft aus dem Melderegister |
10,00
€
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| Aufenthaltsbescheinigung |
5,00 €
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| Meldebescheinigung |
5,00 €
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| Aufforderung, der Meldepflicht
zu genügen |
10,00 €
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| Wiederholte Aufforderung, der
Meldepflicht zu genügen |
15,00 €
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| Ersatzausstellung für
verlorene, unbrauchbare oder zerstörte Lohnsteuerkarten |
3,00 €
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| Führerscheinanträge,
Entgegennahme und Prüfung |
5,10 €
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| Kosten
für Amtshandlungen aus dem Standesamt |
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| Erteilung einer
Personenstandsurkunde |
7,00 €
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| Erteilung einer beglaubigten
Abschrift aus dem Familienbuch |
8,00 €
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| Auskunft aus einem Personenstandsbuch |
5,00 €
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| Grundsteuer |
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| Die Grundsteuer wird
jährlich zu folgenden Terminen zur Zahlung
fällig: |
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1.
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Bei einem Grundsteuerbetrag
bis 15,00 €
pro Jahr am 15. August |
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2.
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bei einem Grundsteuerbetrag
bis 30,00 € je zu
Hälfte am 15. Februar und 15. August |
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3.
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bei einem höheren
Grundsteuerbetrag als 30,00
€, je zu einem Viertel
am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November |
Auf Antrag des
Steuerschuldners kann die Grundsteuer in einem Jahresbetrag
am 01. Juli des Jahres entrichtet werden. Der Antrag
hierfür muß spätestens bis zum 30.
September des laufenden Jahres gestellt werden,
damit die Umstellung der Zahlungsweise für
die folgenden Jahre erfolgen kann.
Ein neuer Bescheid wird jeweils nur dann erstellt,
wenn sich die Grundlagen für die Festsetzung
der Steuern ändern (z.B. neuer Einheitswert,
neuer Hebesatz, Eigentümerwechsel usw.). Ansonsten
gilt der bisherige Bescheid fort, d.h. die Steuer
ist in der festgesetzten Höhe zu den jeweiligen
Fälligkeitsterminen auch in den Folgejahren
ohne weitere Aufforderung zu leisten. Seitens der
Stadt Wallenfels wird auf die Fälligkeit der
Grundsteuer am Anfang eines jeden Jahres durch öffentlich
Bekanntmachung im Amtsblatt hingewiesen. |
| Wasser-
und Kanalgebühren |
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| Die Wasser- und Kanalgebühren
im Gebiet der Stadt Wallenfels sind derzeit wie
folgt festgesetzt: |
| Wassergebühr |
1,53 € pro cbm
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| Wassergebühr für
Bauwasserzähler |
2,30 € pro cbm
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| Kanalgebühr |
2,75 € pro cbm
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| Kanalgebühr, wenn die
Einleitung von Niederschlagswasser nicht möglich
ist |
2,47 € pro cbm
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Bei der Wassergebühr
kommt noch die Mwst. von z.Zt. 7 % hinzu. Die Kanalgebühr
bemißt sich nach der bezogenen Frischwassermenge.
Näheres hierzu ist in den entsprechenden Satzungen
der Stadt Wallenfels geregelt.
Für die Wasser- und Kanalgebühren werden
Abschlagszahlungen am 15.12., 15.02., 15.04., 15.06.
und 15.08. erhoben. Die Abrechnung erfolgt
jährlich am 30.09. Die Höhe der Abschlagszahlungen
richtet sich jeweils nach dem Verbrauch des
Vorjahres.
Gebührenschuldner der Wasser- und Kanalgebühren
ist, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld
Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich
zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt
ist. Die Forderungen der Stadt Wallenfels
richten sich daher grundsätzlich gegen den
Eigentümer des Anwesens und nicht
gegen einen evtl. Mieter. Die Verrechnung zwischen
dem Eigentümer und dem Mieter ist im Innenverhältnis
der beiden zu klären. |
| Hundesteuer |
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| Die Hundesteuer ist
satzungsmäßig im Gebiet der Stadt Wallenfels
wie folgt festgesetzt worden:
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| für
den ersten Hund |
50,00 €
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| für den zweiten
Hund |
60,00 €
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| für jeden weiteren
Hund |
70,00 €
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Für Kampfhunde im Sinne des § 5a der Hundesteuersatzung
beträgt die Steuer das 2-fache des jeweils
gültigen Satzes.
Die Anmeldung
des Hundes muß bei der
Stadt Wallenfels (Stadtkasse) erfolgen. Mit der
Meldung des Hundes erhält der Hundehalter
eine Steuermarke, welche am Halsband des Tieres
anzubringen ist. |
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