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 Reisepaß  Fischereiabgabe
 Personalausweise  Kosten für Amtshandlungen aus dem Meldewesen
 Fischereischeine  Standesamt
 Grundsteuer Wasser und Kanalgebühren
Hundesteuer  




  Reisepaß

 

1.
Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. (Gültigkeit: 10 Jahre)
59,00 €
2.
Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Gültigkeit: 6 Jahre)
37,50 €
3.
Ausstellung eines Express-Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit: 10 Jahre)
91,00 €
4.
Ausstellung eines Express-Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit: 6 Jahre)
69,50 €
5.
Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren Reisepasses
26,00 €
6.
Ausstellung eines neuen maschinenlesbaren Kinderpasses
Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
13,00 €

Die Reisepässe (Ziff. 1. und 2.) werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Von der Antragstellung bis zur Auslieferung des Passes muß deshalb ein Zeitraum von 4 - 6 Wochen einkalkuliert werden. Die Express-Reisepässe (Ziff. 3. und 4.) werden ebenfalls von der Bundesdruckerei ausgestellt, sie sind allerdings innerhalb von 72 Stunden an Werktagen lieferbar.

Vorläufige Reisepässe und Kinderpässe können von der Stadtverwaltung sofort ausgestellt werden.

 
Was ist bei der Antragstellung zu beachten ?

 -   persönliches Erscheinen ist erforderlich, da eine Unterschrift zu leisten ist.
 -   ein aktuelles Paßbild muß mitgebracht werden.
 -   das Passbild muss biometrietauglich sein !
 -   Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung der Eltern bzw.
     Sorgeberechtigten


  Personalausweise

 

1.
Ausstellung eines Personalausweises bis zum 24. Lebensjahr
Gültigkeit: 6 Jahre
22,80 €  
2.
Ausstellung eines Personalausweises ab dem 24. Lebensjahr
Gültigkeit: 10 Jahre
28,80 €   
3.
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
10,00 €   
     
-
erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder
bei Vollendung des 16. Lebensjahres
gebührenfrei
-
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
6,00 €   
-
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
-
Ändern der PIN im Passamt (z.B. PIN vergessen)
6,00 €   
-
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
-
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
-
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6,00 €   
-
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikats Festlegung durch den Anbieter

Die Personalausweise (Ziff. 1. und 2.) werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.
Von der Antragstellung bis zur Auslieferung des Ausweises muß deshalb ein Zeitraum von 2 Wochen einkalkuliert werden.

 Vorläufige Personalausweise können von der Stadtverwaltung sofort ausgestellt werden.

 
Was ist bei der Antragstellung zu beachten ?

 -   Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da mehrere Unterschriften zu leisten sind.
 -   Ein aktuelles, biometrietaugliches Paßbild (3,5 x 4,5 cm) muß mitgebracht werden
 -   Vorlage einer Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder des Stammbuches, falls Sie nicht
      in Wallenfels geboren sind und die Stadt Wallenfels bisher noch keinen Ausweis für Sie
      ausgestellt hat
 -   Für Jugendliche unter 16 Jahren ist der Ausweis von den Erziehungsberechtigten zu beantragen.

Seit 01. November 2010 werden nur noch die neuen sog. elektronischen Personalausweise beantragt und ausgehändigt. Informationen hierzu erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.


  Fischereischeine

 

 Erteilung eines  -  Fischereischeins auf Lebenszeit
35,00 €   
 -  Jugendfischereischeins (ab 10 Jahre)
5,00 €   


  Fischereiabgabe

 

Bezahlung für 5 aufeinanderfolgende Jahre
40,00 €   
Bezahlung auf Lebenszeit (Einmalzahlung)
nach  
Lebensalter   
Jugendfischereischein
10,00 €   
Bei der Beantragung des Fischereischeins ist der Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung vorzulegen.


  Kosten für Amtshandlungen aus dem Meldewesen

 

Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses einer Privatperson
13,00 €   
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
13,00 €   
Auskunft aus dem Melderegister
  10,00 €   
Aufenthaltsbescheinigung
 5,00 €   
Meldebescheinigung
 5,00 €   
Aufforderung, der Meldepflicht zu genügen
10,00 €   
Wiederholte Aufforderung, der Meldepflicht zu genügen
15,00 €   
Ersatzausstellung für verlorene, unbrauchbare oder zerstörte Lohnsteuerkarten
3,00 €   
Führerscheinanträge, Entgegennahme und Prüfung
5,10 €   


  Kosten für Amtshandlungen aus dem Standesamt

 

Erteilung einer Personenstandsurkunde
7,00 €   
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch
8,00 €   
Auskunft aus einem Personenstandsbuch
 5,00 €   


  Grundsteuer

 

Die Grundsteuer wird jährlich zu folgenden Terminen zur Zahlung fällig:
 1.
Bei einem Grundsteuerbetrag bis 15,00 € pro Jahr am 15. August
 2.
bei einem Grundsteuerbetrag bis 30,00 € je zu Hälfte am 15. Februar und 15. August 
 3.
bei einem höheren Grundsteuerbetrag als 30,00 €, je zu einem Viertel
am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer in einem Jahresbetrag am 01. Juli des Jahres entrichtet werden. Der Antrag hierfür muß spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres gestellt werden, damit die Umstellung der Zahlungsweise für die folgenden Jahre erfolgen kann. 

Ein neuer Bescheid wird jeweils nur dann erstellt, wenn sich die Grundlagen für die Festsetzung der Steuern ändern (z.B. neuer Einheitswert, neuer Hebesatz, Eigentümerwechsel usw.). Ansonsten gilt der bisherige Bescheid fort, d.h. die Steuer ist in der festgesetzten Höhe zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen auch in den Folgejahren ohne weitere Aufforderung zu leisten. Seitens der Stadt Wallenfels wird auf die Fälligkeit der Grundsteuer am Anfang eines jeden Jahres durch öffentlich Bekanntmachung im Amtsblatt hingewiesen. 


  Wasser- und Kanalgebühren

 

Die Wasser- und Kanalgebühren im Gebiet der Stadt Wallenfels sind derzeit wie folgt festgesetzt:
 Wassergebühr
1,53 € pro cbm 
 Wassergebühr für Bauwasserzähler
2,30 € pro cbm 
 Kanalgebühr
2,75 € pro cbm 
 Kanalgebühr, wenn die Einleitung von Niederschlagswasser nicht möglich ist
2,47 € pro cbm 
Bei der Wassergebühr kommt noch die Mwst. von z.Zt. 7 % hinzu. Die Kanalgebühr bemißt sich nach der  bezogenen Frischwassermenge. Näheres hierzu ist in den entsprechenden Satzungen der Stadt Wallenfels  geregelt.

Für die Wasser- und Kanalgebühren werden Abschlagszahlungen am 15.12., 15.02., 15.04., 15.06. und 15.08.  erhoben. Die Abrechnung erfolgt jährlich am 30.09. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich jeweils nach  dem Verbrauch des Vorjahres.

Gebührenschuldner der Wasser- und Kanalgebühren ist, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt  ist. Die Forderungen der Stadt Wallenfels richten sich daher grundsätzlich gegen den Eigentümer des  Anwesens und nicht gegen einen evtl. Mieter. Die Verrechnung zwischen dem Eigentümer und dem Mieter ist im Innenverhältnis der beiden zu klären.


  Hundesteuer

 

Die Hundesteuer ist satzungsmäßig im Gebiet der Stadt Wallenfels wie folgt festgesetzt worden:
 für den ersten Hund
50,00 € 
 für den zweiten Hund
60,00 € 
 für jeden weiteren Hund
70,00 € 
 
Für Kampfhunde im Sinne des § 5a der Hundesteuersatzung beträgt die Steuer das 2-fache des jeweils gültigen Satzes.

Die Anmeldung des Hundes muß bei der Stadt Wallenfels (Stadtkasse) erfolgen. Mit der Meldung  des Hundes  erhält der Hundehalter eine Steuermarke, welche am Halsband des Tieres  anzubringen ist.

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