Veranstaltungen zum Volkstrauertag werden abgesagt
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bezieht ausführlich Stellung zur Bewertung der Gedenkfeiern. Es kommt zu dem Schluss, dass diese nach § 5 der 7. BayIfSMV untersagt sind. Zwar kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde davon Ausnahmegenehmigungen erteilen. Das zuständige Landratsamt Kronach hat aber klargestellt, dass eine solche Ausnahmegenehmigung nicht erteilt wird.
Daher müssen heuer die öffentlichen Gedenkfeiern in Wallenfels und den Ortsteilen entfallen. Es wird jedoch an jedem Ehrenmal einen Kranz ohne öffentliche Beteiligung abglegt.