Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet "Siedlung"
16.07.2020 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine innerstädtische Baulücke geschlossen werden.
Gemäß $ 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine innerstädtische Baulücke geschlossen werden. Die Erschließung ist ohne großen Aufwand möglich. Aus diesem Grunde hat der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.Januar2020 beschlossen, den Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet ,,Siedlung" aufzustellen und den Vorentwurf des Planes gebilligt. Die Planaufstellung wird im Verfahren der lnnenentwicklung gemäß $ 13a BauGB durchgeführt.