Fälligkeit der Grabgebühren 2019
Die Grabgebühren gemäß § 3 der Gebührensatzung werden jeweils für den Zeitraum von einem Jahr im Voraus erhoben. Gebührenpflichtig ist, wer zur Grabstättenbenutzung berechtigt ist. Die Höhe der Grabgebühr ergibt sich aus der zutreffenden Gebührenstufe nach der Lage der Grabstätten im Friedhof und der Grabart, die sich aus den Bestimmungen der Friedhofssatzung (§ 19) ergibt. Auf § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung wird hingewiesen.
Die Grabgebühren sind bis zum 20.03.2019 fällig.
Bei Vorliegen einer Abbuchungsermächtigung werden die entsprechenden Beträge vom Konto abgebucht.
Wallenfels, den 18.02.2019
Jens Korn, Erster Bürgermeister