Festsetzung der Grundsteuer 2019
Die Grundsteuer 2019 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresraten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.), Halbjahres- oder Jahresbeiträgen fällig. Soweit vom Stadtrat ggf. noch eine Änderung der Grundsteuerhebesätze vorgenommen werden sollte, ergehen entsprechende Änderungsbescheide.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.
Wallenfels, den 28.01.2019
Jens Korn
Erster Bürgermeister