Freiwilliger Wehrdienst
Zum 01. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperre können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der Stadt Wallenfels, Einwohnermeldeamt, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels zu den üblichen Öffnungszeiten vornehmen oder aber auch über das Bürgerserviceportal unserer Internetseite www.wallenfels.de.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.
Wallenfels, 04.10.2020
Stadt Wallenfels
Jens Korn, 1. Bürgermeister