Fördermöglichkeiten bei barrierefreiem Umbau

Beim Thema „Barrierefreiheit“ denken viele „Damit muss ich mich erst im Alter beschäftigen.“. Mit dem Begriff verbindet man eher Stichworte wie „Senioren“, „Wohnen im Alter“ oder „altersgerechtes Wohnen“. Viel zu selten ist im Bewusstsein, dass auch junge Menschen jederzeit durch Unfall oder Krankheit plötzlich in ihrer Mobilität eingeschränkt sein können. Unabhängig davon spielt aber das Thema der Barrierefreiheit auch für junge Familien eine Rolle. Schließlich lässt sich ein Kinderwagen genauso schlecht eine Treppe hochtragen wie ein Rollstuhl. Daher lohnt es sich durchaus bereits frühzeitig (idealerweis schon beim Neubau) über das Thema nachzudenken. Für den Umbau bzw. Abbau von Barrieren im eigenen Haushalt gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten:

 1.) KfW: Bei der KfW-Bank gibt es grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Der Umbau der Badewanne zur ebenerdigen Dusche, die Schaffung ebenerdiger Zugänge zum Haus, aber auch Hilfsmittel wie elektrische Rollläden sind hier förderfähig. Bei der Zuschussvariante gibt es bis zu 12,5% Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen, bei der Kreditvariante können Sie pro Wohneinheit bis zu 50.000 € erhalten.

Nähere Informationen finden Sie unter www.kfw.de.

2.) Wohnraumförderung des Landkreises: Unter der Voraussetzung, dass gewisse Einkommensgrenzen eingehalten werden gibt es hier Zuschüsse bis 10.000 €. Die Einkommensgrenzen sind immer im Einzelfall zu prüfen, da z.B. Kinder im Haushalt das zu Grunde gelegte Einkommen reduzieren. Maßnahmen, die hier gefördert werden können, sind z.B. Rampen und Aufzüge.

Ansprechpartner für den Landkreis Kronach ist Herr Liebold, Tel.: 09261 678-364.

3.) Kranken- und Pflegekassen: Sollte der Fall bereits eingetreten sein, dass eine pflegebedürftige Person im Haushalt lebt, gibt es Zuschüsse durch Kranken- und Pflegekassen. Wichtige Ansprechpartner sind in diesem Fall auch Sanitätshäuser, die nicht nur beim Kauf wichtiger Hilfsmittel beraten, sondern auch die entsprechenden Fördermöglichkeiten kennen.

Ansprechpartner sind Ihre Kranken-/Pflegekasse und Sanitätshäuser.

Grundsätzlich gilt es aber auch immer gewissen Vorgaben der Barrierefreiheit zu beachten: So müssen Türen eine Mindestbreite von 80 cm aufweisen oder im Bad eine Bewegungsfläche von 1,20 x 1,20 Meter gegeben sein. Ausnahmen sind hier u.U. möglich. Wichtig ist, dass auch Kleinigkeiten dazu führen können Barrieren oder Gefahrenstellen zu beseitigen, z.B. farbliche Kontraste zwischen Wand und Lichtschaltern/Bedienelementen oder gut ausgeleuchtet Treppen/Schwellen. In jedem Fall lohnt es sich, sich vor Beginn vor Renovierungsmaßnahmen über die vorhandenen Fördermöglichkeiten zu informieren.

Für weitere Informationen und Beratungen steht Ihnen Herr Stöhr vom Stadtumbaumanagement unter Tel.: 09262 / 94516 oder 0151 / 65 13 44 21 zur Verfügung.