Information aus dem Passamt
Ab dem 07. Februar 2026 gelten in Deutschland neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen.
Lt. Bundesministeriums des Innern werden die Kosten für die Beantragung eines Bundespersonalausweises neu festgesetzt. Die Neuregelung betrifft alle deutschen Staatsangehörigen, die ab diesem Zeitpunkt einen neuen Personalausweis beantragen.
Die Gebühren erhöhen sich wie folgt:
Der Preis steigt für Personen ab 24 Jahren von bisher 37,00 Euro auf künftig 46,00 Euro. Für Personen unter 24 Jahren wird der Betrag von bislang 22,80 Euro auf 27,60 Euro angepasst.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Hintergrund dieser Erhöhung ist eine bundesweite Kostenanpassung, die vor allem der Finanzierung gestiegener Produktionskosten dient. Zudem sollen mit den zusätzlichen Einnahmen verbesserte Sicherheitsstandards sowie der weitere Ausbau digitaler Prozesse im Ausweiswesen ermöglicht werden. Insbesondere neue Technologien zur Identitätsprüfung und die fortschreitende Digitalisierung verursachen einen höheren organisatorischen und technischen Aufwand.