Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente

19. November 2025: Änderung des Auszahlungsverfahrens

Die Bundesregierung hat mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz Verbesserungen für Menschen eingeführt, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Seit Juli 2024 wird ihnen ein Zuschlag zur Rente gezahlt. Bereits umgesetzte Verbesserungen hatten bislang immer nur Neurentnerinnen und Neurentner erreicht.
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in zwei Schritten.
Die erste Stufe umfasste den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. November 2025. In dieser Zeit wird der Zuschlag aus dem Zahlbetrag der Rente errechnet und gesondert neben der Rente jeweils zwischen dem 10. und dem 20. des jeweiligen Monats unabhängig von der Rente ausgezahlt.
Die zweite Stufe startet ab 1. Dezember 2025. Ab diesem Zeitpunkt ist eine andere Rechtsgrundlage (§ 307i statt § 307j des Sechsten Sozialgesetzbuches – SGB VI) und damit ein anderes Berechnungsverfahren maßgebend. Der Zuschlag wird dann aus den persönlichen Entgeltpunkten berechnet und in einem Betrag mit der Rente ausgezahlt. Die Rentenversicherung berechnet die Rente automatisch neu. Rentnerinnen und Rentner müssen keinen Antrag stellen.
Alle Berechtigten erhalten bis Ende dieses Jahres einen Bescheid mit Informationen darüber, wie hoch ihre Rente ab 1. Dezember 2025 inklusive des Zuschlags sein wird.
Fragen, die sich rund um die Auszahlung des Zuschlags, seine Berechnung oder eine mögliche Nachzahlung ergeben können, beantwortet der FAQ auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten | Deutsche Rentenversicherung