Arbeiten im Straßenraum - Verkehrsrechtliche Anordnung

14. Juli 2021 : Was Sie beachten müssen, wenn Sie Arbeiten im Straßenraum durchführen.

Verkehrsrechtliche Anordnung – Arbeiten im Straßenraum (Baustellen, Baumfällarbeiten, Gerüstaufstellung usw.)

Formular zum Download

Werden Hindernisse, wie z.B. Baumaterialien und Baufahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr aufgestellt bzw. Baustellen eingerichtet, ist eine vorherige Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung erforderlich. Gleiches gilt, wenn der öffentliche Verkehr auch nur zeitweise behindert wird, z.B. bei Baumfällarbeiten oder Verladetätigkeiten.

Wer ohne Genehmigung oder abweichend von den Auflagen und Regeln beschildert, verliert jeden Versicherungsschutz. Letztendlich haftet bei einem evtl. Schaden der Unternehmer oder dessen Beauftragter.

Welche Unterlagen sind vorzulegen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragformular (siehe Formulare).
  • Lageplan

Baufirmen zusätzlich:

  • RSA-Regelplan
  • Verkehrszeichenplan (bei umfangreicheren Maßnahmen oder wenn kein Regelplan anwendbar ist)
  • Signallage- und Signalzeitenplan (wenn der Einsatz einer Lichtzeichenanlage erforderlich wird)

Welche Kosten entstehen:

Die Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Dauer der Nutzung und nach dem Aufwand der Bearbeitung einschließlich ggf. erforderlicher Ortsbesichtigungen.

Der größte Anteil der erteilten Anordnungen bewegt sich im Bereich von 25 € bis 150 €.

Hinweise:

Als öffentliche Verkehrsfläche gilt jede Fläche, die für den Verkehrsteilnehmer frei zugänglich ist. Dazu zählen insbesondere Fahrbahnen, Parkplätze und die Gehwege. Nach § 32 Straßenverkehrsordnung ist es u.a. verboten, Gegenstände in den Verkehrsraum einzubringen. Dazu zählen auch Gerüste, Container, Baukran, Bauzaun und Baumaterial.

Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Hierzu müssen Unternehmer – Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans – vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine verkehrsrechtliche Anordnung darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, bzw. ob und wie der Verkehr zu beschränken und zu leiten ist.

Der Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

Die Stadt Wallenfels ist zuständig für Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen sowie dazugehörige Gehwege, Radwege und Parkplätze. Das Landratsamt Kronach ist zuständig für alle Bundes,- Staats,- und Kreisstraßen im Landkreis.

Wallenfels, 09.07.2021
Stadt Wallenfels
Sachgebiet 10 (Zentrales, Bürgerdienste und Bauen)