Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung „Hintere Schnaid“ nach § 34 Abs. 4 BauGB

09. Juli 2021 : Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 (TOP 9 der öffentlichen Sitzung) dem Satzungsentwurf der Einbeziehungssatzung „Hintere Schnaid“ zugestimmt und deren Aufstellung beschlossen.

Damit sollen bisher am Ortsrand gelegene Außenbereichsflächen des Ortsteils Hintere Schnaid in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil als gemischte Bauflächen einbezogen werden. Die Grundstücke werden durch die im angrenzenden Innenbereich bereits vorhandene Bebauung geprägt und fügen sich harmonisch in die bestehende Bebauung ein. Des Weiteren ist auch die Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gegeben. Weitere Gründe, die gegen die beabsichtigte Einbeziehung sprechen würden, sind nach der Begründung nicht erkennbar.

Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Nach § 34 Abs. 6 S. 1 BauGB ist zur Aufstellung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB anzuwenden.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung zusammen mit der Begründung liegt in der Zeit vom 12.07.2021 bis 06.08.2021 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Wallenfels, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, aus. Zudem werden die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Wallenfels veröffentlicht.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gegen die Satzung unzulässig ist, wenn die antragstellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 47 Abs. 2a VwGO).

Wallenfels, 08.07.2021
Stadt Wallenfels
Jens Korn
Erster Bürgermeister