Bekanntmachung der Stadt Wallenfels zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nahversorgungszentrum Leutnitztal“
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wallenfels
zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nahversorgungszentrum Leutnitztal“
a) über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB,
b) über die Abänderung des Geltungsbereiches sowie
c) über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§§ 4 Abs. 2 i.V.m. 2 Abs. 2 BauGB).
Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat am 18.03.2024 (Tagesordnungspunkt 6 der öffentlichen Sitzung) den Aufstellungsbeschluss für das vorstehend genannte Verfahren der Bauleitplanung gefasst. Zugleich wurde der Beschluss gefasst, mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auch den wirksamen Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern (2. Änderung).
Auch wurde beschlossen, im Zeitraum vom 22.04.2024 bis 24.05.2024 die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Parallel konnte im selben Zeitraum in die Planungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei der Stadt Wallenfels durch jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen waren im genannten Zeitraum auch online unter www.wallenfels.de jederzeit einsehbar.
Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Leutnitztal“ sowie der parallelen 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Ingenieurbüro
Enderweit + Partner GmbH
Mühlenstraße 31
33607 Bielefeld
gemäß § 4b BauGB beauftragt worden.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung wurden von Behörden und Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht, die anschließend geprüft und gegebenenfalls in die Planunterlagen eingearbeitet werden konnten. Aufgrund eines veränderten Bedarfs wurde es zudem erforderlich, den Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abzuändern. Für folgende Bereiche mussten durch den Vorhabensträger Gutachten eingeholt werden:
- Entwässerung (Schmutz- und Oberflächenentwässerung)
- Bodenbeschaffenheit
- Umweltbericht
- Artenschutzgutachten
- Immissionsschutztechnisches Gutachten
- Stellungnahme zum Altlastenkataster
- Auswirkungsanalyse
- Verkehrliche Untersuchung.
Der Stadtrat hat nun im Rahmen seiner Sitzung am 22.09.2025 (Tagesordnungspunkt 5 der öffentlichen Sitzung) die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Anregungen und Bedenken abgewogen. Die im Abwägungsprozess hierzu eingebrachten Beschlussvorschläge zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nahversorgungszentrum Leutnitztal“ wurden angenommen und beschlossen.
Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu lenken und zu leiten, hat der Stadtrat in gleicher Sitzung eine Abänderung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nahversorgungszentrum Leutnitztal“ beschlossen. Gleichzeitig ist nach § 3 Abs. 2 BauGB vom Stadtrat die Auslegung der Planungsunterlagen (für einen Monat) sowie die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§§ 4 Abs. 2 i.V.m. 2 Abs. 2 BauGB), beschlossen worden.
Der gebilligte und zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf liegt im Zeitraum
vom 6. Oktober 2025 bis einschließlich 7. November 2025
während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung vormittags (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) und nachmittags (Dienstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr) im Rathaus der Stadt Wallenfels, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es ist weiterhin möglich, die Planunterlagen unter www.wallenfels.de einzusehen. Während dieser Frist können von jedermann Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir weisen zudem darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Wallenfels deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden.
Wallenfels, 01.10.2025
Stadt Wallenfels
Jens Korn
Erster Bürgermeister