Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen der Stadt Wallenfels für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 (Tagesordnungspunkt 6 der öffentlichen Sitzung) den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gefasst. Die Stadt Wallenfels hatte mit entsprechender Bekanntmachung vom 09.01.2023 um Vorschläge bzw. Bewerbungen gebeten, da aus dem Gebiet der Stadt Wallenfels drei Personen zu benennen sind.
Es sind folgende Bewerbungen bzw. Vorschläge eingegangen:
1. Udo Braunersreuther, Wolfersgrün 42, 96346 Wallenfels
2. Marco Fischer, Schnappenhammer 15, 96346 Wallenfels
3. Anne Margarete Hümmrich-Korm, Jakob-Degen-Str. 36A, 96346 Wallenfels
Die Bewerberin und die Bewerber wurden in die Vorschlagsliste für Schöffen aufgenommen.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26.04.2023 bis 05.05.2023 im Rathaus der Stadt Wallenfels, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll der Stadt Wallenfels mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Wallenfels, 18.04.2023
Stadt Wallenfels
Jens Korn
Erster Bürgermeister