Bekanntmachung über die Verkündungsart des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Kreistages
Bekanntmachung
über die Verkündungsart des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Kreistages im Landkreis Kronach am 08. März 2026
Das vorläufige Wahlergebnis der Wahl des Kreistages im Landkreis Kronach wird unmittelbar nach Vorliegen durch Veröffentlichung auf der Homepage des Landkreises Kronach (www.landkreis-kronach.de) sowie durch Veröffentlichung in den örtlichen Tageszeitungen verkündet.
Für den Fristenlauf zur Annahme der Wahl nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) ist hierbei der Tag der Veröffentlichung auf der Homepage des Landkreises Kronach maßgeblich.
25.02.2026
Stellvertretende Wahlleiterin des Landkreises Kronach
Alexandra Appel