Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Vordere Mittlere Schnaid“

13. Februar 2023 : Der Plan zum abgeänderten Geltungsbereich kann in der Stadt Wallenfels eingesehen werden.

Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat in der Sitzung am 19.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Vordere Mittlere Schnaid“ nach § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde dem Satzungsentwurf grundsätzlich zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht. 

Gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum von Mittwoch, den 02.11.2022 bis einschließlich Freitag, den 02.12.2022, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung. Parallel erfolgte die öffentliche Auslegung. 

Der Stadtrat hat von dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung und den eingebrachten Anregungen und Bedenken in seiner Sitzung vom 17.01.2023 Kenntnis genommen. Im Zuge dessen wurden Anregungen und Einwände vorgebracht, die in die Planunterlagen eigearbeitet werden mussten. Um in diesem Sinne die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu lenken und zu leiten, beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.01.2023 die Abänderung des Geltungsbereiches. 

Der abgeänderte Geltungsbereich umfasst demnach folgende Grundstücke bzw. Teilflächen von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Schnaid: 

92, 92/2, 93 Teilfläche (Straße), 93/3 (Zufahrt), 94, 94/1, 94/2, 94/3, 95, 95/3, 95/4, 95/5, 95/6, 97/2, 97/3, 97/4, 98/2, 100, 105/2, 106 Teilfläche (Straße), 106/2 (Straße), 110 Teilfläche, 119 Teilfläche, 115/1, 118 Teilfläche (Straße), 120, 120/2 Teilfläche, 120/4, 120/8, 120/9, 213 Teilfläche (Straße), 213/2, 213/5 Teilfläche (Straße), 213/6 (Straße). 

Der abgeänderte Plan liegt im Zeitraum 

vom 21. Februar 2023 bis 24. März 2023

während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung vormittags (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) und nachmittags (Dienstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr) im Rathaus der Stadt Wallenfels, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 

Es ist weiterhin möglich, die Planunterlagen unter www.wallenfels.de einzusehen. 

Während dieser Frist können von jedermann Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen zum Entwurf der Satzung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, Bayreuth, vom 28. November 2022 (Hinweise zum Landschaftsschutzgebiet).

Stellungnahme von Kreisheimatpfleger Dr. Robert Wachter, Kronach, vom 30. November 2022 (Hinweise zum Landschaftsbild).

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 1. Dezember 2022 (Hinweise zu Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und vorsorgendem Bodenschutz, Wasserversorgung und Wasserschutzgebieten, Abwasserentsorgung und Gewässerschutz und oberirdischen Gewässern).

Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 5. Dezember 2022 (Hinweise zum Landschaftsbild, zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie zum Umfang der Satzung).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können und dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt wird. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

Wallenfels, 09.02.2022
Stadt Wallenfels 

Jens Korn
Erster Bürgermeister