Frühzeitige Beteiligung für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich "Vordere Mittlere Schnaid"

24. Oktober 2022 : Stadtrat hat beschließt Außenbereichssatzung für die "Vordere Mittlere Schnaid".

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wallenfels über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich „Vordere Mittlere Schnaid“

Der Stadtrat der Stadt Wallenfels beschloss in seiner Sitzung am 19. September 2022 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich „Vordere Mittlere Schnaid“. In der gleichen Sitzung wurde der Planentwurf gebilligt. Der gebilligte und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmte Entwurf der Außenbereichssatzung für den Bereich „Vordere Mittlere Schnaid“, gefertigt vom Ingenieurbüro IVS GmbH, umfasst folgende Grundstücke bzw. Teilflächen von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Schnaid:

92, 92/2, 93 Teilfläche (Straße), 93/3 (Zufahrt), 94, 94/1, 94/2, 94/3, 95, 95/3, 95/4, 95/5, 95/6, 97/2, 97/3, 97/4, 98/2, 100, 105/2, 106 Teilfläche (Straße), 106/2 (Straße), 110 Teilfläche, 117 Teilfläche, 119 Teilfläche, 115 Teilfläche, 115/1, 118 Teilfläche (Straße), 120, 120/2 Teilfläche, 120/4, 120/8, 120/9, 213 Teilfläche (Straße), 213/2, 213/5 Teilfläche (Straße), 213/6 (Straße).

Der Plan liegt im Zeitraum

vom 2. November 2022 bis 2. Dezember 2022

während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung vormittags (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) und nachmittags (Dienstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr) im Rathaus der Stadt Wallenfels, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Es ist weiterhin möglich, die Planunterlagen unter www.wallenfels.de einzusehen. Während dieser Frist können von jedermann Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen zum Entwurf der Satzung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können und dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt wird.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Wallenfels, 20. Oktober 2022
Stadt Wallenfels

Jens Korn
Erster Bürgermeister