Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 (Tagesordnungspunkt 4.1 der öffentlichen Sitzung) die Haushaltssatzung der Stadt Wallenfels für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Mit Bescheid vom 29.04.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Kronach die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2024 erteilt.
Haushaltssatzung der Stadt Wallenfels für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Wallenfels folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.362.324 € |
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.329.000 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 568.432 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.225.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Wallenfels, 18.03.2024
Stadt Wallenfels
Jens Korn
Erster Bürgermeister