Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Wallenfels (Hebesatzsatzung)

21. Oktober 2024 : Neue Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft

Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat in seiner Sitzung am 14.10.2024 (Tagesordnungspunkt 4 der öffentlichen Sitzung) den Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Wallenfels (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. 

Gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wallenfels werden Satzungen und Verordnungen durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Kronach amtlich bekannt gemacht. Sie kann zudem auf der Homepage der Stadt Wallenfels (www.wallenfels.de) eingesehen werden.

Wallenfels, 15.10.2024
Stadt Wallenfels 

Jens Korn
Erster Bürgermeister