Umstellung auf elektronische Wasserzähler mit Funkauslesung
Wasserversorgung in der Stadt Wallenfels;
Umstellung auf elektronischen Wasserzähler mit Funkauslesung
Die Stadt Wallenfels stellt als lokaler Wasserversorger zu jeder Zeit Trinkwasser mit bester Qualität für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung. In Zeiten sich verändernder Anforderungen und der fortschreitenden Digitalisierung ist es erforderlich, die Technologien auch in der Wasserversorgung anzupassen. Diese modernen Wasserzähler sollen nicht nur dem Versorger helfen, durch die Automatisierung des Ablese- und Abrechnungsprozesses Kosten zu sparen, sondern auch die Möglichkeit eröffnen, die Sicherheit und Qualität der Wasserversorgung für die Verbraucher zu verbessern.
Die Stadt Wallenfels setzt deshalb ab dem Jahr 2023 im gesamten Wasserversorgungsnetz elektronische und fernauslesbare Wasserzähler ein. Dieser Entscheidung liegt ein Beschluss des Stadtrates vom 14.11.2022 (Tagesordnungspunkt 6 der öffentlichen Sitzung) zugrunde. Die Umstellung erfolgt Zug um Zug im Rahmen des turnusmäßigen Wechsels. Die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Umstellung sind gegeben (siehe ua §§ 19, 19a der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Wallenfels).
Die neuen Zählereinrichtungen ermöglichen neben der genaueren Verbrauchsmengenermittlung auch weitere wichtige Funktionen, die bisher noch nicht zum Einsatz kamen (Leckage- und Temperaturerkennung, Netz- und Verlustkontrolle, damit Rohrbrüche etc. schneller identifiziert werden können). Natürlich können die Verbraucher auch weiterhin direkt am Zähler die Verbrauchswerte sehen und zusätzlich Alarmmeldungen (z. B. eine Leckage, laufende Heizungs-/Sicherheitsventile oder Spülkästen) anzeigen.
Innerhalb der nächsten sechs Jahre sollen alle mechanischen Hauswasserzähler in der Stadt Wallenfels gegen fernauslesbare Ultraschallwasserzähler ausgetauscht werden. Für den zusätzlichen Zählerwechsel entstehen Ihnen keine Kosten.
Bei der Fernauslesung wird sowohl den Anforderungen der DSG-VO (Datenschutzgrundverordnung), als auch die Anforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) durch entsprechende Datenverschlüsselung Rechnung getragen.
Im Zähler ist kein Name und/oder Einbauort gespeichert und wird demnach auch nicht per Funk übertragen. Erst im Verwaltungsprogramm kann der Verbrauchswert über die Zählernummer dem jeweiligen Abnehmer zugeordnet werden.
Gesundheitliche Bedenken wegen der Funkbelastung bestehen aufgrund der sehr niedrigen Sendedauer von ca. 2 bis 3 Sekunden pro Stunde und der sehr niedrigen Sendeleistung (< 10 mW) im Vergleich zu WLAN (100 mW), Bluetooth (100 mW), Schnurlostelefonen (250 mW) und Mobilfunk-Handy (2.000 mW), nicht.
Die Datenübertragung per Funk kann bis einschließlich 07.07.2023 widersprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich an die Stadt Wallenfels, Geschäftsleitung, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, zu richten.
Bei Widerspruch zur Funkauslesung erlauben wir uns für die künftige Abrechnung des Wasserverbrauchs (Ablesekarte und Eingabe in das Abrechnungssystem etc.) den dadurch entstehenden Mehraufwand eine Pauschalgebühr zu erheben.
Der Zählerwechsel und damit der Einbau eines elektronischen Wasserzählers erfolgt auch bei Widerspruch gegen die Funk-Funktion, jedoch mit dauerhaft deaktiviertem Funkmodul.
Wallenfels, 26.05.2023
Stadt Wallenfels
Jens Korn
Erster Bürgermeister