Umstellung auf elektronische Wasserzähler mit Funkauslesung

26. Mai 2023 : Wasserablesung wird automatisiert

Wasserversorgung in der Stadt Wallenfels;
Umstellung auf elektronischen Wasserzähler mit Funkauslesung

Die Stadt Wallenfels stellt als lokaler Wasserversorger zu jeder Zeit Trinkwasser mit bester Qualität für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung. In Zeiten sich verändernder Anforderungen und der fortschreitenden Digitalisierung ist es erforderlich, die Technologien auch in der Wasserversorgung anzupassen. Diese modernen Wasserzähler sollen nicht nur dem Versorger helfen, durch die Automatisierung des Ablese- und Abrechnungsprozesses Kosten zu sparen, sondern auch die Möglichkeit eröffnen, die Sicherheit und Qualität der Wasserversorgung für die Verbraucher zu verbessern.

Die Stadt Wallenfels setzt deshalb ab dem Jahr 2023 im gesamten Wasserversorgungsnetz elektronische und fernauslesbare Wasserzähler ein. Dieser Entscheidung liegt ein Beschluss des Stadtrates vom 14.11.2022 (Tagesordnungspunkt 6 der öffentlichen Sitzung) zugrunde. Die Umstellung erfolgt Zug um Zug im Rahmen des turnusmäßigen Wechsels. Die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Umstellung sind gegeben (siehe ua §§ 19, 19a der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Wallenfels).

Die neuen Zählereinrichtungen ermöglichen neben der genaueren Verbrauchsmengenermittlung auch weitere wichtige Funktionen, die bisher noch nicht zum Einsatz kamen (Leckage- und Temperaturerkennung, Netz- und Verlustkontrolle, damit Rohrbrüche etc. schneller identifiziert werden können). Natürlich können die Verbraucher auch weiterhin direkt am Zähler die Verbrauchswerte sehen und zusätzlich Alarmmeldungen (z. B. eine Leckage, laufende Heizungs-/Sicherheitsventile oder Spülkästen) anzeigen.

Innerhalb der nächsten sechs Jahre sollen alle mechanischen Hauswasserzähler in der Stadt Wallenfels gegen fernauslesbare Ultraschallwasserzähler ausgetauscht werden. Für den zusätzlichen Zählerwechsel entstehen Ihnen keine Kosten.

Bei der Fernauslesung wird sowohl den Anforderungen der DSG-VO (Datenschutzgrundverordnung), als auch die Anforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) durch entsprechende Datenverschlüsselung Rechnung getragen.

Im Zähler ist kein Name und/oder Einbauort gespeichert und wird demnach auch nicht per Funk übertragen. Erst im Verwaltungsprogramm kann der Verbrauchswert über die Zählernummer dem jeweiligen Abnehmer zugeordnet werden.

Gesundheitliche Bedenken wegen der Funkbelastung bestehen aufgrund der sehr niedrigen Sendedauer von ca. 2 bis 3 Sekunden pro Stunde und der sehr niedrigen Sendeleistung (< 10 mW) im Vergleich zu WLAN (100 mW), Bluetooth (100 mW), Schnurlostelefonen (250 mW) und Mobilfunk-Handy (2.000 mW), nicht.

Die Datenübertragung per Funk kann bis einschließlich 07.07.2023 widersprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich an die Stadt Wallenfels, Geschäftsleitung, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, zu richten.

Bei Widerspruch zur Funkauslesung erlauben wir uns für die künftige Abrechnung des Wasserverbrauchs (Ablesekarte und Eingabe in das Abrechnungssystem etc.) den dadurch entstehenden Mehraufwand eine Pauschalgebühr zu erheben.

Der Zählerwechsel und damit der Einbau eines elektronischen Wasserzählers erfolgt auch bei Widerspruch gegen die Funk-Funktion, jedoch mit dauerhaft deaktiviertem Funkmodul.

Wallenfels, 26.05.2023
Stadt Wallenfels 

Jens Korn
Erster Bürgermeister

Umrüstung von mechanischen Wasserzählern auf Ultraschallwasserzähler

Datensicherheit

Im Zähler ist kein Name und/oder Einbauort gespeichert und wird demnach auch nicht per Funk übertragen. Erst in unserem Verwaltungsprogramm kann der Verbrauchswert über die Zählernummer dem jeweiligen Abnehmer zugeordnet werden.

Das Funksignal des Ultraschallwasserzählers wird in regelmäßigen Abständen gesendet und dauert nur ca.10 Millisekunden (0,010 Sekunden). Dies bedeutet, dass der Zähler maximal ca. 60-70 Sekunden am Tag mit sehr geringer Sendeleistung sendet. Ihre Gesundheit darf nicht durch unseren Funk gefährdet werden! Aus diesem Grund wurden die gesundheitlichen Auswirkungen von funkenden Wasserzählern eingehend geprüft. Wir können Ihnen daher versichern, dass die elektromagnetischen Emissionen unserer Geräte weit unterhalb der Grenzwerte zum Schutz von Personen liegen. Nach derzeitigem Forschungsstand sowie nach Feststellung der fachlich zuständigen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Umwelt und Verbraucherschutz ist die von den Geräten ausgehende Funkstrahlung gesundheitlich unbedenklich.

Funksignale im Vergleich

Technologie Frequenz Leistung Milliwatt (mW)
Funk-Wasserzähler 868 MHz 25 mW
Schnurlostelefon (DECT) 1900 MHz 250 mW
Mobiltelefon/Smartphone 1000 – 2000 mW
Bluetooth 2400 MHz 100 mW
WLAN 2400 MHz 100 mW
GSM (E-Netz) 1800 MHz 1000 mW
GSM (D-Netz) 900 MHz 2000 mW
Fernsehsender 470-790 MHz 5 000 000 000 mW

Tägliche Sendezeit der Zähler

Für die Funkübertragung von Zählerdaten gelten internationale Regeln. Nach diesen darf ein Zähler erst nach dem 1000fachen der Zeit, die eine Übertragung dauert, erneut senden. Wie oben beschrieben, ist unser Zähler für maximal ca. 60-70 Sekunden pro Tag aktiv. Schnurlostelefone, Mobiltelefone oder WLAN-Router, die selbst im Standby-Modus mit deutlich größerer Leistung senden, wirken dagegen mehrere Stunden am Tag auf Sie ein – wenn nicht rund um die Uhr.

Abstand zur Funkquelle

Die Stärke elektromagnetischer Felder nimmt mit zunehmender Entfernung zur Quelle rapide ab. So beträgt die sogenannte Dämpfung selbst im freien Raum schon in einem Meter Entfernung ca. 31 Dezibel (dB). Bereits 3 dB bedeuten aber schon eine Halbierung der Sendeleistung. Daher hat unser Zähler bei einem Abstand von einem Meter nur noch ein Zehntel der ursprünglichen Sendeleistung.

Typischerweise beträgt der Abstand zwischen Hausbewohner und Zähler aber ein Vielfaches davon – mit Wänden und Decken im Übertragungsweg, die eine deutlich größere Dämpfung bewirken als der freie Raum. Mobil- und Schnurlostelefone hält sich der Nutzer dagegen in aller Regel direkt ans Ohr.

Funkwasserzähler – Fragen und Antworten

Innerhalb der nächsten sechs Jahre sollen alle herkömmlichen mechanischen Hauswasserzähler in der Stadt Wallenfels gegen fernauslesbare Ultraschallwasserzähler ausgetauscht werden.

„Warum haben wir uns für elektronische Zähler entschieden?“

Wir sind nicht nur dafür verantwortlich, Wasser in einwandfreier Qualität zu liefern, sondern legen auch Wert auf eine verlässliche Verbrauchsabrechnung. Mit den Funkwasserzählern kommen innovative Technologien zum Einsatz, die nicht nur in der Lage sind, noch exaktere Messergebnisse als bisher zu liefern, sondern, neben der Vereinfachung für Sie als Hauseigentümer, auch eine effizientere Datenverarbeitung in unserem Haus mit sich bringen.

In den Funkwasserzählern wird der Wasserdurchfluss per Ultraschall-Technologie gemessen und liefert genaueste Ergebnisse. Wassermengen (z.B. durch Leckage oder defekte Toilettenspülung) werden von den Wasserzählern erfasst und als Fehlermeldung auf dem Display mit entsprechendem Symbol (tropfender Wasserhahn) angezeigt.

„Umweltschonend durch Langlebigkeit“

Die bisher verwendeten mechanischen Wasserzähler wurden regelmäßig alle sechs Jahre wegen des Ablaufs der Eichfrist ausgetauscht. Die neuen Ultraschall-Wasserzähler enthalten keine beweglichen Teile, sind also frei von Verschleiß und können mittels Stichprobenverfahren bis zu 12 Jahre (Lebensdauer der fest eingebauten Batterie) in Betrieb bleiben, wodurch auch natürliche Ressourcen eingespart werden. Das Gehäuse ist aus bleifreiem Material.

„Weniger Aufwand und verlässliche Daten“

Mit dem Einbau des Funkwasserzählers entfällt für Sie als Hauseigentümer die jährliche Übermittlung von Zählerständen. Denn diese werden von uns in der Regel einmal pro Jahr – und zwar zum 31. Dezember – per Funksignal von der Straße aus abgerufen. Durch diese Art der Erfassung und Weiterverarbeitung Ihrer Zählerdaten sind Ablese-, Übermittlungs- und Erfassungsfehler so gut wie ausgeschlossen.

„Datensicherheit“

Die neuen Wasserzähler speichern die Verbrauchswerte und senden diese als Datenpaket per Funksignal. Das gesendete Datenpaket ist selbstverständlich verschlüsselt –Entschlüsselungsdaten liegen nur dem Versorger vor- und gibt keinerlei Rückschlüsse auf Ihr persönliches Nutzverhalten, denn übermittelt werden lediglich die Zählernummer, der Zählerstand zum 31. Dezember sowie eventuelle Fehlermeldungen. Erst unsere Mitarbeiter im Rathaus ordnen die Zählernummern mit dem dazugehörigen Zählerstand Ihrer Adresse zu und erstellen schließlich die Verbrauchsabrechnung. Der Zähler entspricht den Anforderungen der BayDSG und GO.

„Muss ich nach dem Tausch den Zäherstand noch melden?“

Nein. Mit dem Einbau des Ultraschall-Wasserzählers entfällt für Sie die jährliche Meldung des Wasserzählerstandes. Das bedeutet, dass Sie ab dem Jahr, in dem der neue Zähler eingebaut wurde, keinen Zählerstand mehr melden müssen.

„Kann ich meinen Wasserverbrauch auch selbst kontrollieren?“

Ja. Was bisher ein mechanisches Zählwerk angezeigt hat, ist auf dem neuen Zähler digital und deutlich besser ablesbar. Aus Gründen der Eigen-Überwachung Ihrer Verbrauchsanlage empfehlen wir Ihnen daher, mehrmals pro Jahr (z.B. einmal im Monat) einen Blick auf das Display des Zählers zu werfen.