Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

30. Juni 2022 : Widmung eines Teilstücks des Marktplatzes Wallenfels

Bekanntmachung und Verfügung

Nachfolgend aufgeführte Verkehrsfläche (als PDF-Datei beigefügter Lageplan vom 02.06.2022) wird wie folgt gewidmet:

1. Widmung zur beschränkt-öffentlichen Verkehrsfläche (Parkplatz)

Bezeichnung: Marktplatz, Stadt Wallenfels, Landkreis Kronach.
Flurnummer (Ausübungsbereich): Flurstück mit der Flur-Nr. 232, Gemarkung Wallenfels, mit einer Größe von ca. 450 m²

2. Verfügung

Die unter Ziffer 1 beschriebene Fläche wird aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 20.06.2022 zur beschränkt-öffentlichen Verkehrsfläche (Parkplatz) im Sinne von Artikel 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

3. Träger der Straßenbaulast

Träger der Straßenbaulast für die zu widmende Fläche ist die Stadt Wallenfels (Art. 54a BayStrWG).

4. Wirksamwerden der Verfügung

Die Widmungsverfügung nach Ziffer 1 wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam.

5. Widmungsbeschränkung

Der Parkplatz darf nur von Personenkraftwagen und Zweirädern genutzt werden.

6. Sonstiges

Die Widmungsunterlagen samt Begründung können bei der Stadt Wallenfels, Rathaus, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, Zimmer 3 (Erdgeschoss), während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem

Bayerischen Verwal­tungsgericht in Bayreuth
Friedrichstr. 16
95444 Bayreuth

schriftlich oder zur Nieder­schrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Stadt Wallenfels) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel an­geben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifü­gen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Betei­ligten beifügen.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich vorstehenden      Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch ein­zulegen.
  • Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
  • Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Wallenfels, 21.06.2022
Stadt Wallenfels

Jens Korn
Erster Bürgermeister

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