Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Bekanntmachung und Verfügung
Nachfolgend aufgeführte Verkehrsfläche (als PDF-Datei beigefügter Lageplan vom 02.06.2022) wird wie folgt gewidmet:
1. Widmung zur beschränkt-öffentlichen Verkehrsfläche (Parkplatz)
Bezeichnung: Marktplatz, Stadt Wallenfels, Landkreis Kronach.
Flurnummer (Ausübungsbereich): Flurstück mit der Flur-Nr. 232, Gemarkung Wallenfels, mit einer Größe von ca. 450 m²
2. Verfügung
Die unter Ziffer 1 beschriebene Fläche wird aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 20.06.2022 zur beschränkt-öffentlichen Verkehrsfläche (Parkplatz) im Sinne von Artikel 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.
3. Träger der Straßenbaulast
Träger der Straßenbaulast für die zu widmende Fläche ist die Stadt Wallenfels (Art. 54a BayStrWG).
4. Wirksamwerden der Verfügung
Die Widmungsverfügung nach Ziffer 1 wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam.
5. Widmungsbeschränkung
Der Parkplatz darf nur von Personenkraftwagen und Zweirädern genutzt werden.
6. Sonstiges
Die Widmungsunterlagen samt Begründung können bei der Stadt Wallenfels, Rathaus, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, Zimmer 3 (Erdgeschoss), während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth
Friedrichstr. 16
95444 Bayreuth
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Stadt Wallenfels) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich vorstehenden Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Wallenfels, 21.06.2022
Stadt Wallenfels
Jens Korn
Erster Bürgermeister