Vorzeitige Auflösung des Stromkonzessionsvertrages

16. November 2022 : Bestehender Vertrag endet zum 31.10.2024

Bekanntmachung der Stadt Wallenfels über die vorzeitige Auflösung des Stromkonzessionsvertrages nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Die Stadt Wallenfels macht bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung auf dem Gebiet der Stadt Wallenfels aufgrund vorzeitiger Auflösung zum 31.10.2024 endet.

Die Stadt Wallenfels beabsichtigt, den neuen Stromkonzessionsvertrag für das gesamte Gebiet der Stadt Wallenfels im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren, beginnend zum 01.11.2024, neu abzuschließen.

Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrags für das vorgenannte Gebiet interessiert sind, werden aufgefordert, dies bis zum 28.02.2023 (24:00 Uhr MEZ) schriftlich der verfahrensleitenden Stelle mitzuteilen:

Stadt Wallenfels
Geschäftsleitung
Rathausgasse 1
96346 Wallenfels

Die nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG für eine Netzbewertung erforderlichen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes können bei der Stadt Wallenfels eingesehen bzw. unter oben genannten Adresse angefordert werden. Nicht fristgemäß eingehende Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Dem Verfahren liegt ein Beschluss des Stadtrates der Stadt Wallenfels vom 14.11.2022 (Tagesordnungspunkt 8 der öffentlichen Sitzung) zugrunde.

Wallenfels, 15.11.2022
Stadt Wallenfels

Jens Korn
Erster Bürgermeister