Wasserwirtschaftsamt überprüft Gewässerrandstreifen

10. August 2021 : Gewässerkulisse für Gewässer III. Ordnung wird durch die Wasserwirtschaftsverwaltung erarbeitet.

Seit dem 1. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen. Zur Unterstützung der Landwirte und zur Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit von Gewässerrandstreifen wurde in einem ersten Schritt eine Gewässerkulisse für die Gewässer erster und zweiter Ordnung erstellt. Diese Kulisse ist sowohl über den Bayernatlas der Bayrischen Vermessungsverwaltung als auch den Umweltatlas des Bayrischen Landesamts für Umwelt online einsehbar. Nun soll diese Kulisse durch die Wasserwirtschaftsverwaltung auch für Gewässer dritter Ordnung erarbeitet werden.

Die geplante Vorgehensweise sieht so aus:
Für das Vorhaben werden sämtliche Gewässer im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamtes Kronach überprüft. Diese Aufgabe übernehmen Herr Moritz Hornung und Herr Florian Kämpfer vom Wasserwirtschaftsamt Kronach. Es wird eine landkreisweise Begehung der Gewässerverläufe auf Ebene der Einzugsgebiete erfolgen. In den nächsten Wochen erfolgt die Überprüfung der Gewässer in Wallenfels. Für die entsprechend notwendigen Grundstücksbetretungen bitten wir um Verständnis. Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifenkulisse unterstützt die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung die Landwirtschaft und die Kommunen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

  • Jeweils bis zum 01. Juli eines Jahres werden die Ergebnisse der bis dahin erfolgten Überprüfung in einer Hinweiskarte dargestellt. Gewässerrandstreifen sind dann ggf. für die unmittelbar folgende Anbauplanung zu berücksichtigen. Die aktualisierten Hinweiskarten werden rechtzeitig jeweils bis zum 01. Juli im Internet veröffentlicht bzw. auf der Internetseite des WWA Kronach zu finden sein. Im Falle des Landkreises Kronach wird die Überprüfung bis Ende 2021 abgeschlossen sein, die Ergebnisse werden anschließend auf der Webseite des WWA Kronach veröffentlicht. Zum Stichtag 01.07.2022 sind die Ergebnisse auf den Kartenviewern Bayern- und Umweltatlas einsehbar. An entsprechend gekennzeichneten Gewässern sind Gewässerrandstreifen verpflichtend.
  • An eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern müssen unabhängig von der Dauer des Aufbaus der Hinweiskarte bereits Gewässerrandstreifen angelegt werden.
  • Bei allen übrigen Gewässern, insbesondere bei Gräben und künstlich aussehenden Gewässern sind die Verhältnisse unklar, solange sie nicht von der Wasserwirtschaftsverwaltung überprüft wurden und in der Hinweiskarte dargestellt sind. Bis dahin gilt für diese unklaren Verhältnisse keine Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen.

Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Sie vernetzen Landschafts- und Lebensräume; vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer im Landkreis. Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils 5 Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

Ergänzend der Flyer „Gewässerrandstreifen in Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Gewässerrandstreifen.

Bei Unklarheiten kann von Betroffenen gerne über das Wasserwirtschaftsamt Kronach Auskunft eingeholt werden.

Kontakt:
WWA Kronach
Kulmbacher Straße 15
96317 Kronach
Tel.: 09261 502-0
Mail: poststelle@wwa-kc.bayern.de
www.wwa-kc.bayern.de