Jahreshauptversammlung der Frankenlust
96346 Wallenfels
Tagesordnung:
1) Begrüßung und Totenehrung durch den 1. Vorsitzenden
2) Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
3) Kassenbericht
4) Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Kassiers
5) Dacherneuerung für die Vereinshütte - Sachstandsbericht
6) Änderungen der Vereinssatzung - siehe ausführliche Erläuterungen nachfolgend -
7) Beschlussfassung über den Jahresbeitrag gem. § 13 der Satzung
8) Ehrungen und Bekanntgaben
9) Sonstiges (Grußworte, Wünsche und Anträge)
Die Vorstandschaft bittet um zahlreichen Besuch.
Josef Schlee
1. Vorsitzender
Erläuterungen zu TOP 6) Änderungen der Vereinssatzung
Die vorgesehenen Satzungsänderungen betreffen:
§ 8
letzter Satz – redaktionelle Änderung! Ein Vereinsbote ist seit vielen Jahren nicht mehr tätig und wurde auch nicht mehr gewählt. Alle anderen Bestimmungen, die den Vereinsboten betreffen, wurden bereits bei der Neufassung am 06.01.2027 gestrichen.
§ 10
Die Ausschussmitglieder sollen künftig wie die übrigen Vorstandsmitglieder auf die Dauer von vier Geschäftsjahren in der Mitgliederversammlung gewählt werden. Wegen Steigerung der Mitgliederzahlen ist die Regelung zur Beschlussfähigkeit bei Mitgliederversammlungen anzupassen. Künftig sollen mindestens 1/20 der ordentlichen Mitglieder anwesend sein.
§ 12
Die Einberufung der Mitgliederversammlungen des Vereins sollen künftig nicht mehr schriftlich, sondern durch Aushang im Vereinsschaukasten beim Kulturzentrum und durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Stadt Wallenfels erfolgen. Die Ladungsfrist (2 Wochen) bleibt unverändert. Die Einberufung kann zusätzlich durch Soziale Medien (E-Mail, WhattsApp, Facebook usw.) erfolgen.
§ 13
Diese Bestimmung soll ersatzlos entfallen! Es besteht keine Notwendigkeit, in jeder Mitgliederversammlung über den Jahresbeitrag zu befinden. Die bisherigen Regelungen über Beitragsfreiheit sind nicht mehr zeitgemäß. Die Abgaben und Beiträge der Mitglieder werden nach wie vor gem. § 11 c) von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Hinweis auf § 13 entfällt.
§ 16
Diese Übergangsvorschrift gewährleistet ab den nächsten Neuwahlen eine einheitliche Wahldauer des gesamten Vorstandes.
Die Vereinssatzung wird unter Berücksichtigung der Änderungen neu gefasst. Der Entwurf der Neufassung kann vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand nach Terminabsprache eingesehen werden. Die Neufassung der Satzung liegt auch während der Mitgliederversammlung als Tischvorlage auf.