Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sicherheitshinweise für die Floßfahrten auf der Wilden Rodach

(in der Fassung vom 24.01.2011)

1. Vertragsschluss

Die Anmeldung des/der Teilnehmer hat in Textform gegenüber dem Fremdenverkehrsamt Wallenfels, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels postalisch, per Telefax (09262/945-20) oder per E-Mail: touristinformation@wallenfels.de, zu erfolgen. In der Anmeldung sind die Anzahl der Teilnehmer sowie deren jeweilige Vor- und Zunamen anzugeben. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Stadt Wallenfels zustande.

2. Bezahlung

Der in der Anmeldebestätigung angegebene Gesamtbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung, spätestens zwei Wochen vor dem gebuchten Floßtermin, auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto der Stadt Wallenfels eingehend zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Stadt Wallenfels berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Mahnung zu kündigen.

3. Ersatzteilnahme und Rücktritt durch den Teilnehmer

a) Der Teilnehmer kann sich bei persönlicher Verhinderung an der Floßfahrt durch einen Dritten ersetzen lassen oder von der gebuchten Floßfahrt zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts ist in Textform gegenüber der Stadt Wallenfels zu erklären.

b) Im Falle des Rücktritts verpflichtet sich der Teilnehmer, der Stadt Wallenfels eine pauschale Stornogebühr zu erstatten in Höhe von

- 10 % des Gesamtbetrages bei Rücktritt 28 bis 22 Tage vor dem Floßtermin,

- 20 % des Gesamtbetrags 21 bis 8 Tage vor dem Floßtermin,

- 60 % des Gesamtbetrags 7 bis 3 Tage vor dem Floßtermin und

- 100 % des Gesamtbetrags ab zwei Tage vor dem Floßtermin oder Nichtantritt des Teilnehmers.

c) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der Stadt Wallenfels kein Schaden entstanden oder

der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Stornogebühr ist.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Die Stadt Wallenfels behält sich Programm-, Termin- und Preisänderungen für die jeweilige Floßsaison bis zum 31.01. eines jeden Jahres vor. Teilnehmer, die sich bereits vor diesem Termin angemeldet haben, werden von der Stadt Wallenfels entsprechend unterrichtet.

5. Ausfall der Floßfahrt

Sollte die Floßfahrt infolge höherer Gewalt, etwa Unwetter, Hochwasser, Niedrigwasser oder eines sonst von der Stadt Wallenfels nicht zu vertretenden unvorhersehbaren Ereignisses nicht stattfinden können, ist die Stadt Wallenfels zum Rücktritt berechtigt. Die Stadt Wallenfels wird den/die Teilnehmer unverzüglich vom Ausfall der Floßfahrt informieren. Bereits bezahlte Teilnahmeentgelte erstattet die Stadt Wallenfels unverzüglich rück. Eine darüber hinausgehende Entschädigung, etwa für Anreisekosten, ist ausgeschlossen.

6. Sicherheitshinweise

a) Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Floßpersonals vor und während der Floßfahrt Folge zu leisten.

b) Beim Betreten, dem Aufenthalt und dem Verlassen der Floße besteht auf den feuchten Baumstämmen Rutschgefahr. Es ist entsprechend rutschhemmend besohltes Schuhwerk zu tragen.

c) Aus Sicherheitsgründen ist während der gesamten Floßfahrt die Sitzposition auf dem Sitzbalken des Floßes einzuhalten. Dies gilt insbesondere beim Unterfahren von Brücken und dem Hinabfahren von Stauwehren. Beim Unterfahren der ersten Brücke ist es erforderlich, den Oberkörper in sitzender Haltung nach vorne oder zur Seite zu beugen, um nicht mit der Brückenunterseite zu kollidieren.

d) Teilnehmern, die nicht schwimmen können oder die Beeinträchtigungen in Bezug auf ihre körperliche Verfassung unterliegen, die vor allem unter Nacken- oder Rückenschmerzen, Epilepsie oder Muskelkrankheiten leiden, schwanger sind, Herzprobleme haben oder hatten, Kurzatmig sind oder unter Einfluss von Medikamenten, Drogen oder Alkohol stehen, ist die Teilnahme an der Floßfahrt nicht gestattet.

e) Das Mindestalter zur Teilnahme an der Floßfahrt beträgt 7 Jahre. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Bestimmung liegt bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei der jeweils meldenden Person. Mit der Unterschrift zur Anmeldung wird also erklärt, dass sich keine Kinder unter 7 Jahren unter den gemeldeten Teilnehmern befinden.

7. Haftungsausschluss

a) Die Teilnahme an der Floßfahrt erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er und seine Kleidung während der Floßfahrt nass werden können. Das Tragen von Brillen, Kontaktlinsen, Uhren, Schmuck usw. sowie das Mitführen von Fotoapparaten, Videokameras, Mobilfunktelefonen und sonstigen Wertsachen während der Floßfahrt erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

b) Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Wallenfels, ihrer Bediensteten, Mitarbeiter oder Beauftragter, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sind.  Ausgenommen ist der Fall, dass die Stadt Wallenfels, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder wegen der Stadt Wallenfels zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend haftet.

8. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Floßfahrten werden zu Werbezwecken Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Mit der Anmeldung und Teilnahme an der Floßfahrt erteilen die Teilnehmer ihre Einwilligung, dass die während der Floßfahrt sowie im Start- und Zielbereich gemachten Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter oder vom Veranstalter autorisierte Dritte für Werbezwecke in Form von Printmedien, Bild- und Tonträgern sowie Internetwerbung kostenfrei verwendet werden dürfen.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Kronach.

Wallenfels, den 24.01.2011

Stadt Wallenfels