Das Interkommunale Förderprogramm im Oberen Rodachtal
Was ist das Interkommunale Förderprogramm?
Mit Hilfe des Interkommunalen Förderprogramms haben private Eigentümer, deren Immobilien im Geltungsbereich des Förderprogramms (inkl. Sanierungsgebiet) liegen, die Möglichkeit, Zuschüsse zu Sanierungsarbeiten zu erhalten. Dabei können die förderfähigen Kosten mit 30%, maximal 20.000 €, bezuschusst werden. Hierfür sind eine kostenlose Sanierungsberatung durch eine von den Kommunen beauftragte Architektin sowie der Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit der Stadt Wallenfels erforderlich. Mit diesen finanziellen Zuschüssen möchten die beiden Kommunen mit Unterstützung der Städtebauförderung zu einer Aufwertung des Ortsbildes und der Bewahrung von historischer Bausubstanz beitragen. Daher ist der reine Bauunterhalt nicht förderfähig.
Was wird gefördert?
Im Wesentlichen werden Sanierungsmaßnahmen gefördert, die den Außenbereich einer Immobilie betreffen. Dazu gehören Maßnahmen an:
- Hausfassaden, Fenstern und Türen
- Dach und Dachaufbauten
- Hofanlagen, Tore und Einfriedungen
- Begrünung und Entsiegelung
Generell nicht förderfähig sind dagegen reine Ausbesserungsarbeiten und Bauunterhalt. Die Sanierungsmaßnahme sollte möglichst umfassend sein und in den öffentlichen Raum wirken. Auch Maßnahmen der energetischen Sanierung sind nur bedingt förderfähig. Hier vermittelt das Stadtumbaumanagement gerne den Kontakt zu Beratungsstellen und möglichen Fördergebern.
In 10 Schritten zur Förderung
1. Kontakt mit dem Stadtumbaumanagement Oberes Rodachtal zur Beratung und Einschätzung der Förderfähigkeit
2. Sanierungsberatung: kostenlose Bauberatung durch die Architektin vor Ort mit Klärung gestalterischer Vorgaben
3. Beratungsprotokoll als Grundlage für weitere Antragsstellung
4. Planung und Kostenermittlung: Drei Vergleichsangebote je Gewerk werden benötigt
5. Antragsstellung bei der Stadt Wallenfels
6. Sanierungsvereinbarung zwischen der Stadt Wallenfels und Bauherren
7. Bauphase: Berichterstattung und Bilddokumentation
8. Verwendungsnachweis: Vorlage der Rechnungen und Bilder
9. Abnahme durch Sanierungsberaterin
10. Auszahlung der Fördermittel
Sanieren und Steuern sparen
Neben der finanziellen Unterstützung durch das Interkommunale Förderprogramm können Eigentümer, deren Immobilie in einem der beiden Sanierungsgebiete liegt, von attraktiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren. So ist es möglich, Aufwendungen, die nach Abzug eventueller Fördermittel bei den Eigentümern verbleiben, steuermindernd geltend zu machen. Grundlage dafür bilden die Paragrafen §7h, §10f und §11a des Einkommenssteuergesetzes (EstG). Voraussetzung dabei ist es, dass es sich um eine Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahme nach §177 Baugesetzbuch (BauGB) handelt und eine Sanierungsvereinbarung mit der Kommune vor Maßnahmenbeginn geschlossen wurde.
Wie beantrage ich die Förderung?
Wenn Sie Interesse an einer Förderung ihrer Sanierungsmaßnahme durch das Interkommunale Förderprogramm haben, kontaktieren Sie gerne Benedikt Römer vom Stadtumbaumanagement Oberes Rodachtal oder besuchen Sie die monatliche Sprechstunde. Weitere Informationen finden Sie auch im Flyer.
Ansprechpartner
Stadtumbaumanagement
Jeder zweiten Donnerstag im Monat, 12:00 - 14:00 Uhr
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