Interkommunales Förderprogramm Oberes Rodachtal
Abrechnung für das Programmjahr 2022
Für die Abrechnung des Programmjahres 2022 von förderfähigen Sanierungsmaßnahmen gemäß den Bestimmungen des Interkommunalen Förderprogrammes nach Nr. 20.1 StBauFR der Interessengemeinschaft Oberes Rodachtal bittet die Stadt Wallenfels, die vollständigen Abrechnungsunterlagen für 2022 vollständig fertig gestellte Maßnahmen bis spätestens 08.01.2023 am besten eingescannt und per E-Mail an folgende E-Mailadresse vorzulegen: christoph.hohlweg@wallenfels.de
Unterlagen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können dann bei der Abrechnung für 2022 nicht mehr berücksichtigt werden. Um Verständnis wird gebeten.
Bei Rückfragen können Sie sich natürlich gerne telefonisch unter der Telefonnummer 092625/945-13 an uns werden.
Wallenfels, 24.11.2021
Stadt Wallenfels
Christoph Hohlweg
Geschäftsleitender Beamter