2. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nahversorgungszentrum Leutnitztal“

29. April 2024 : Bebauungsplan für "Nahversorgungszentrum Leutnitztal"

Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat am 18.03.2024 (Tagesordnungspunkt 6 der öffentlichen Sitzung) den Aufstellungsbeschluss für das vorstehend genannte Verfahren der Bauleitplanung gefasst. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist auch der wirksame Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern (2. Änderung).

Ziel und Anlass der vorliegenden Planung ist es, auf einer Freifläche im Leutnitztal Planungsrecht für ein Nahversorgungszentrum mit Lebensmittelmarkt und dazugehörigem Konzessionär (Bäcker), sowie Getränke- und einen Discountmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 2.600 m² zu ermöglichen. Hierdurch soll das Nahversorgungsangebot in Wallenfels gestärkt werden.        

Von dem beabsichtigten Verfahren sind folgende Flurstücke bzw. Betroffen sind Teilflächen (TF) von Flurstücken in der Gemarkung Wallenfels:

Gemarkung Flurstücks-Nr. Größe (ca.)
Wallenfels 999 4.304 m²
Wallenfels 1000 3.857 m²
Wallenfels 1000/1 1.210 m²
Wallenfels 1001 2.175 m²
Wallenfels 1001/3 1.405 m²
Wallenfels 1588/36 (TF) 23 m²
Wallenfels 1588/47 (TF) 5.884 m²
Wallenfels 1611 (TF) 288 m²
Gesamt: 19.146 m²

Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Leutnitztal“ sowie der parallelen 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Ingenieurbüro

Enderweit + Partner GmbH
Mühlenstraße 31
33607 Bielefeld

gemäß § 4b BauGB beauftragt worden.

Der gebilligte und zur späteren Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB Entwurf liegt im Zeitraum 

vom 29. April 2024 bis 7. Juni 2024

Während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung vormittags (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) und nachmittags (Dienstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr) im Rathaus der Stadt Wallenfels, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Es ist weiterhin möglich, die Planunterlagen unter www.wallenfels.de einzusehen. Während dieser Frist können von jedermann Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Wallenfels deren Inhalt nicht kannte und nicht kennen musste und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Basierend auf der aktuellen Rechtslage ist für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsflugzeugs eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchführen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) iVm § 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen können dem Formular „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden.

Wallenfels, 25.04.2024
Stadt Wallenfels 

Jens Korn
Erster Bürgermeister