2. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nahversorgungszentrum Leutnitztal“
Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat am 18.03.2024 (Tagesordnungspunkt 6 der öffentlichen Sitzung) den Aufstellungsbeschluss für das vorstehend genannte Verfahren der Bauleitplanung zusammengefasst. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist auch der wirksame Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern (2. Änderung).
Ziel und Anlass der vorliegenden Planung ist es, auf einer Freifläche im Leutnitztal ein Planungsrecht für ein Nahversorgungszentrum mit Lebensmittelmarkt und dazugehörigem Konzessionär (Bäcker) sowie Getränke- und einen Discountmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 2.600 m² zu ermöglichen. Hierdurch soll das Nahversorgungsangebot in Wallenfels gestärkt werden.
Von dem beabsichtigten Verfahren sind folgende Flurstücke bzw. Betroffen sind Teilflächen (TF) von Flurstücken in der Gemarkung Wallenfels:
Gemarkung | Flurstücks-Nr. | Größe (ca.) |
Wallenfels | 999 | 4.304 m² |
Wallenfels | 1000 | 3.857 m² |
Wallenfels | 1000/1 | 1.210 m² |
Wallenfels | 1001 | 2.175 m² |
Wallenfels | 1001/3 | 1.405 m² |
Wallenfels | 1588/36 (TF) | 23 m² |
Wallenfels | 1588/47 (TF) | 5.884 m² |
Wallenfels | 1611 (TF) | 288 m² |
Gesamt: | 19.146 m² |
Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Leutnitztal“ sowie der parallelen 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Ingenieurbüro
Enderweit + Partner GmbH
Mühlenstraße 31
33607 Bielefeld
Gemäß § 4b BauGB beauftragt worden.
Der gebilligte und zur späteren Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB Entwurf liegt im Zeitraum
vom 29. April 2024 bis 7. Juni 2024
Während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung vormittags (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) und nachmittags (Dienstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr) im Rathaus der Stadt Wallenfels, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es ist weiterhin möglich, die Planunterlagen unter www.wallenfels.de einzusehen. Während dieser Frist können von jedem Mann Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgelegt werden.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Wallenfels deren Inhalt nicht kannte und nicht kennen musste und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
auf der aktuellen Rechtslage ist für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsflugzeugs eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) iVm § 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen können dem Formular „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden.
Wallenfels, 25.04.2024
Stadt Wallenfels
Jens Korn
Erster Bürgermeister