Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges von der Rathausgasse zum Leutenberg

22. April 2026: Die Einziehung des Weges wird nicht weiter betrieben

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG);
Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges von der Rathausgasse zum Leutenberg;

Ortsübliche Bekanntmachung zur Einziehung nach Art. 8 Abs. 2 S. 1 BayStrWG

Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat in seiner Sitzung am 20.04.2026 (Tagesordnungspunkt 10.2 der öffentlichen Sitzung) beschlossen, vom weiteren Verfahren zur Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges von der Rathausgasse zum Leutenberg (Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege der Stadt Wallenfels, Blatt-Nr. 30) Abstand zu nehmen und dieses nicht weiter zu betreiben.

Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Wallenfels, 22.04.2026
Stadt Wallenfels 

Jens Korn
Erster Bürgermeister