Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Bekanntmachung und Verfügung
Nachfolgend aufgeführte, in dem als PDF-Datei beigefügten Lageplan vom 11.03.2020 Verkehrsfläche wird wie folgt gewidmet:
1. Widmung zur Ortsstraße
Öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der Fl.Nr. 1, 2, 3, 4 und 5, Gemarkung Schnaid
Bezeichnung: Vordere Schnaid, Stadt Wallenfels, Landkreis Kronach
Flurnummer: Teilflächen (Ausübungsbereich) der Fl.Nr. 1, 2, 3, 4 und 5, Gemarkung Schnaid
Anfangspunkt: Fl.Nr. 6 (Einmündungsbereich Fl.Nr. 1)
Endpunkt: Fl.Nr. 6 (Einmündungsbereich Fl.Nr. 3 und 5)
Länge: ca. 70 m
Beschränkung: Die Ausübung des eingeräumten Rechts wird nicht beschränkt. Die Fläche ist frei begeh- und mit Fahrzeugen aller Art befahrbar. Parken und Halten mit Kraftfahrzeugen ist jedoch nicht gestattet.
2. Verfügung
Die unter Ziffer 1 beschriebene Fläche wird aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 18.01.2021 (TOP 5)) zur Ortsstraße im Sinne von Artikel 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.
3. Träger der Straßenbaulast
Träger der Straßenbaulast für die zu widmende Fläche ist die Stadt Wallenfels.
4. Wirksamwerden der Verfügung
Die Widmungsverfügung nach Ziffer 1 wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam.
5. Sonstiges
Die Widmungsunterlagen samt Begründung können bei der Stadt Wallenfels, Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth
Friedrichstr. 16
95444 Bayreuth
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Stadt Wallenfels) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Gaststättenrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Stadt Wallenfels, 19.01.2021
Jens Korn
Erster Bürgermeister