Wahl eines Ortssprechers für die Ortsteile Geuser, Dörnach und Forstloh

02. November 2026: Wahlberechtigt sind alle Einwohner von Geuser, Dörnach und Forstloh

Wahl eines Ortssprechers für die Ortsteile Geuser, Dörnach und Forstloh
(gemäß Art. 60a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)) 

Im Rahmen einer Ortsversammlung findet am Donnerstag, 19.11.2026, um 19 Uhr im Gasthaus Rucker,
die Wahl eines Ortssprechers für die Ortsteile Geuser, Dörnach und Forstloh statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Informationen zum Amt
3. Wahl des Ortssprechers
    - Feststellung der Wahlberechtigung und Bildung eines Wahlausschusses
    - Aufruf zur Abgabe von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Versammlung
    - Durchführung der geheimen Wahl mittels Stimmzettel
    - Auszählung, Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
4.        Wünsche, Anträge und Verschiedenes 

Wahlberechtigt sind die Einwohner von Geuser, Dörnach und Forstloh. 

Folgende Voraussetzungen gelten für die Wahl eines Ortssprechers:

Die ehemalige Gemeinde Geuser ist aktuell nicht im Stadtrat vertreten. Art. 60a Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sieht die Möglichkeit der Wahl eines Ortssprechers bzw. einer Ortssprecherin vor. Auf Antrag eines Drittels der in der ehemaligen Gemeinde ansässigen Gemeindebürger hat der erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl eine Ortssprecherin oder einen Ortssprecher wählt. Der Ortssprecher bzw. die Ortssprecherin kann an allen Sitzungen des Stadtrats mit beratender Stimme teilnehmen und selbst Anträge stellen.

In den Gemeindeteilen Geuser, Dörnach und Forstloh sind 49 Einwohner (Stand 09.07.2026) ansässig. 19 Einwohner, damit mehr als ein Drittel der dort ansässigen Gemeindebürger, haben die Einberufung einer Ortsversammlung zur Wahl eines Ortssprechers beantragt.

Stadt Wallenfels, 30.10.2026
Jens Korn
Erster Bürgermeister