Gebührensatzung

Gebührensatzung für die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels

Aufgrund von Art. 2 i.V.m. Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Wallenfels die folgende Gebührensatzung für die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels:

§ 1 Ausleihgebühren

(1) Für die Benutzung der Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels werden folgende Jahresgebühren erhoben:

1. Einzelbetrag 15,00 €
2. Kinder und Jugendliche 8,00 €

(2) Für die Benutzung der Bücherei im Rahmen des Schulunterrichts sowie des Hort- und Kindertagesstättenbetriebes werden keine Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der Inhaber eines Benutzerausweises nach § 4 der Benutzungssatzung für die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels.

§ 3 Entstehen der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht mit dem Beginn des jeweiligen Kalenderjahres.

§ 4 Fälligkeit

Die Gebühren werden am 01.04. des Jahres fällig und werden durch die Stadtkasse per Bankeinzug eingezogen.

§ 5 Inkrafttreten

Die Gebührensatzung für die Bibliothek im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Bibliothek im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels vom 22. Februar 2022 außer Kraft.

Wallenfels, 21. April 2026
Stadt Wallenfels

Jens Korn
Erster Bürgermeister