Gebührensatzung

Gebührensatzung für die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels

Aufgrund von Art. 2 i.V.m. Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Wallenfels die folgende Gebührensatzung für die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels:

§ 1 Ausleihgebühren

(1) Für die Benutzung der Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels werden folgende Jahresgebühren erhoben:

1. Einzelbeitrag 10,00 €
2. Kinder- und Jugendliche 5,00 €

(2) Für die Benutzung der Bücherei im Rahmen des Schulunterrichts sowie des Hort- und Kindertagesstättenbetriebes werden keine Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.

(3) Die Gebühr für die Erstellung eines Ersatzausweises beträgt 3,50 €.

(4) Die Mahngebühr pro Medium und Woche beträgt 0,50 € zuzüglich eventuell anfallender Gebühren für die schriftliche oder mündliche Mahnung.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der Inhaber eines Benutzerausweises nach § 4 der Benutzungssatzung für die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels.

§ 3 Entstehen der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht mit dem Beginn des jeweiligen Kalenderjahres.

§ 4 Fälligkeit

(1) Die Gebühren werden mit der erstmaligen Benutzung der Bücherei im Jahr fällig.

(2) Die Gebühren werden bei Fälligkeit durch Barzahlung in der Bibliothek vereinnahmt.

(3) Im Falle des § 1 Abs. 4 erhält der Säumige eine Rechnung, die er an die Stadtkasse überweisen oder in bar begleichen kann.

§ 5 Inkrafttreten

Die Gebührensatzung für die Bibliothek im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Wallenfels, 22. Februar 2022
Stadt Wallenfels 

Jens Korn
Erster Bürgermeister